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   BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21   

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BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21 (https://dejure.org/2022,23151)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2022 - 1 WB 29.21 (https://dejure.org/2022,23151)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2022 - 1 WB 29.21 (https://dejure.org/2022,23151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Rückversetzung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nach Auswahl im Aufstiegswettbewerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; SG § 3 Abs. 1 ; ZE B-1300/46
    1. Ein Aufstiegsbewerber, der nach einen am Leistungsgrundsatz des Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG orientierten Auswahlverfahren für einen höherwertigen Dienstposten ausgewählt wurde, darf nicht treuwidrig allein zur Verhinderung der Beförderung auf einen niedriger ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; SG § 3 Abs. 1 ; ZE B-1300/46
    Rückversetzung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nach Auswahl im Aufstiegswettbewerb; Verletzung der in Bezug auf das Auswahlverfahren für den höherwertigen Dienstposten obliegenden Dokumentationspflicht durch den Dienstherrn

  • datenbank.nwb.de

    Rückversetzung auf einen niedriger bewerteten Dienstposten nach Auswahl im Aufstiegswettbewerb

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anspruch auf einen Generalsdienstposten - nach einer förderlichen Auswahlentscheidung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 176, 248
  • NVwZ 2023, 1172
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m. w. N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich hier insbesondere aus dem bis zum 15. Juni 2020 geltenden Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    (3) Zwar sind weder die Organisationsgrundentscheidung noch die Aspekte hinreichend dokumentiert, die in der vergleichenden Betrachtung rechtfertigten, dem Antragsteller den Vorzug vor anderen Kandidaten zu geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - NVwZ 2022, 889 Rn. 27 ff.).

    Denn das Dokumentationserfordernis dient dem Schutz der Rechte unterlegener Mitbewerber, die auf der Grundlage einer vollständigen Dokumentation der Gründe der für sie nachteiligen Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit überprüfen und zur Überprüfung eines Wehrdienstgerichts stellen können müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 35 f. und vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - NVwZ 2022, 889 Rn. 34).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Mit einem Auswahlverfahren gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG für einen förderlichen Dienstposten ist eine Selbstbindung des Dienstherrn verbunden (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Denn er darf sich seinen Pflichten aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben entziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 ).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    In der Folgezeit kann sich der Anspruch des ausgewählten Bewerbers auf fehlerfreie Ausübung des dem Dienstherrn bei Beförderungen zustehenden Ernennungsermessen im Einzelfall zu einem Anspruch auf Ernennung verdichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 C 21.06 u. a. - BVerwGE 129, 272 Rn. 45).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Denn das Dokumentationserfordernis dient dem Schutz der Rechte unterlegener Mitbewerber, die auf der Grundlage einer vollständigen Dokumentation der Gründe der für sie nachteiligen Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit überprüfen und zur Überprüfung eines Wehrdienstgerichts stellen können müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 35 f. und vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - NVwZ 2022, 889 Rn. 34).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich das berechtigte Interesse an der Feststellung aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann sich das berechtigte Interesse an der Feststellung aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Buchholz 449.7 § 51 SBG Nr. 1 Rn. 24).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich hier insbesondere aus dem bis zum 15. Juni 2020 geltenden Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m. w. N. und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - juris Rn. 32 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

  • BVerwG, 07.06.2018 - 1 WB 32.17

    Ablehnung der Ausplanung; Ausplanung; Berufsförderungsanspruch; Zivilberufliche

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 20.21

    Erfolgloser Antrag auf Förderung während eines Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Mit der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens ist auch keine "Anwartschaft" oder in sonstiger Weise rechtlich gesicherte Position im Hinblick auf die Vergabe des höherwertigeren Statusamts verbunden (a. A. für das Soldatenrecht offenbar BVerwG, Beschluss vom 6. September 2022 - 1 WB 29.21 - BVerwGE 176, 248 Rn. 31).
  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 5.22

    Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreit über förderliche Dienstpostenvergabe in der

    Denn hier ist die Auswahlentscheidung von vornherein auf die Beförderung gerichtet und bezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2022 - 1 WB 29.21 - BVerwGE 176, 248 Rn. 30 und 33).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 32.22

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des

    Damit würde er sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten setzen und dem auch im öffentlichen Recht geltenden, aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst und Treueverhältnis sowie Art. 33 Abs. 2 GG abzuleitendem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderhandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2022 - 1 WB 29.21 - juris Rn. 41).
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